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Am Freitagmorgen kam es im Dortmunder Hauptbahnhof zu einem Vorfall, der alle schockiert und entsetzt hat. Ein 30-jähriger Mann, dessen Identität nicht bekannt gegeben wurde, verstieß gegen ein Verbot, den Bahnhof zu betreten, und verursachte anschließend weiteren Ärger. Der Ärger begann gegen 8:50 Uhr, als der Mann angeblich auf dem Bahnhofsvorplatz in eine verbale Auseinandersetzung mit Bahnmitarbeitern geriet. Berichten zufolge ließ er sich nicht nur auf einen heftigen Streit ein, sondern beschimpfte die Angestellten auch noch. Daraufhin beschlossen die Behörden, ihn vom Bahnhofsgelände zu verweisen, um die Ordnung aufrechtzuerhalten und die Sicherheit anderer zu gewährleisten.

Es scheint jedoch, dass der Mann nicht die Absicht hatte, sich an die Anweisung zu halten. Kurz nachdem er freigelassen worden war, kehrte er zum Bahnhof zurück und suchte die drei Sicherheitskräfte auf, mit denen er den ersten Streit hatte. Was dann folgte, ist wirklich beunruhigend und inakzeptabel.

Augenzeugen berichten, dass der Mann seine Genitalien vor dem Sicherheitspersonal entblößte und sie der Öffentlichkeit präsentierte. Als ob das noch nicht genug wäre, soll er die Angestellten auch noch wiederholt beleidigt und bedroht haben. Die drei Sicherheitsmitarbeiter im Alter von 25, 27 und 47 Jahren müssen sich durch diesen entsetzlichen Vorfall unglaublich verletzt und traumatisiert gefühlt haben. Dann soll er den 25-jährigen Angestellten mit einem Softdrink übergossen haben. Erneut hinzugerufene Einsatzkräfte brachten den 30-Jährigen zur Bundespolizeiwache. Auf dem Weg dorthin sperrte er sich gegen die Laufrichtung und leistete Widerstand. Die Beamten brachten den Aggressor zu Boden und fixierten ihn mittels Handfesseln.

Bereits in der Nacht war der Mann polizeilich als Beteiligter einer Körperverletzung in Erscheinung getreten. Ein Richter entschied schlussendlich, dass dieser zur Verhinderung von weiteren Straftaten in Gewahrsam zu nehmen ist.

Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, exhibitionistische Handlungen, Beleidigung und Bedrohung ein.