Schwerer Verkehrsunfall in Dortmund: Vier Personen nach Frontalzusammenstoß verletzt!
Am Samstagabend (17. Juni 2023) ereignete sich in Dortmund an der Kreuzung Grüne Straße und Schützenstraße ein Verkehrsunfall, bei dem vier Personen verletzt wurden – eine davon schwer. Bei dem Unfall entstand durch den Frontalzusammenstoß ein Sachschaden von rund 200.000 Euro. Nach ersten Erkenntnissen waren ein 23-jähriger Mann und seine Freundin (23, Dortmund) in einem VW Golf auf der Grünen Straße in westlicher Richtung unterwegs. Währenddessen fuhr ein 20-jähriger Mann aus Dortmund mit einem VW Golf aus einer Baustelle in die entgegengesetzte Richtung. Die Fahrzeuge stießen an der Kreuzung frontal zusammen.
Durch die Wucht des Aufpralls kollidierte der Golf des 20-Jährigen mit zwei Pollern und einem Laternenpfahl. Anschließend flüchtete der Dortmunder von der Unfallstelle und ließ seinen 21-jährigen Beifahrer aus Bergkamen im Auto zurück, der schwer verletzt wurde.
Ein 23-jähriger Mann und seine Freundin wurden unglücklicherweise in einen Autounfall verwickelt, bei dem sie leichte Verletzungen davontrugen. Der Beifahrer des anderen Fahrzeugs, der den Unfall verursacht hatte, musste jedoch von der Feuerwehr gerettet werden und wurde zur Behandlung seiner schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht. Beide Autos, die in den Vorfall verwickelt waren, wurden durch den Unfall unbrauchbar gemacht, der Schaden beläuft sich auf etwa 200.000 Euro. Angesichts der erheblichen Schäden und Verletzungen vermuten die Behörden, dass der Unfall durch illegale Rennen nach §315 d verursacht wurde. Die lauten Motorengeräusche, die die 23-Jährigen hörten, verstärken diesen Verdacht noch.
Der 20-jährige Fahrer, der den Unfall verursacht hatte, wurde später von den Rettungskräften verletzt im Keller seines Hauses gefunden. Ihm droht nun eine Strafanzeige wegen seiner Beteiligung an dem Autorennen sowie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch grobe und rücksichtslose Geschwindigkeitsüberschreitung, fahrlässiger Körperverletzung bei dem Unfall und unerlaubten Entfernens vom Unfallort.